(Dr. Jekyll und Mr. Hyde im hessischen Massregelvollzug)
Man muss vom Komplettversagen der Justiz und forensischer Psychiatrie in Deutschland sprechen.
Die forensische Psychiatrie ist keine Wissenschaft! Wie in einem meiner früheren Blogs festgestellt, gab es zu allen Zeiten Strömungen in der Gesellschaft, die von unserem heutigen Standpunkt aus nichts als Humbuck, damals jedoch, um im Müller-Isberner Jargon zu bleiben „State of the Art“ und „lege artis“ waren. Das Orakel von Delphi, die Inquisition, Gottesurteile. Die Hexe von damals leidet heute lediglich an „paranoider Schizophrenie“ oder „Wahnvorstellungen“ der Vogelfreie an einer „schizo affektiven Störung“.
Strate sagt in seinem Buch „Der Fall Mollath: „… weder Wesen noch Inhalt der forensischen Psychiatrie zeichnen Sie als ein zu den Wissenschaften gehörendes Metier aus! Aufgrund ihres amorphen Wesens fungiert Sie ohne wirksame Abgrenzung irgendwo zwischen Medizin, Justiz und Vollzug, ohne auch nur in einem der drei Bereiche ihre absonderlichen Verheißungen wirklich einlösen zu können. Klebrige Sprachfäden, zweifelhafte Psychopharmaka mir schwersten Nebenwirkungen sowie die optionale Anwendung von körperlichem Zwang lassen sie allenfalls als eine Schmuddelecke der Medizin erscheinen!“
Strate sagt weiter: „Zwar ist auch die Jurispondenz keine echte Wissenschaft, aber sie untersteht immerhin dem Gesetz und hat bestimmte Regel, es zu interpretieren!“
Sollte Dr. Gerhard Strate der einzige Jurist in Deutschland sein, der zu dieser klaren Erkenntnis gelangt ist? Es sieht ganz danach aus. Sämtliche in Deutschland mit dem Strafrecht befassten Staatsanwälte und Richter agieren nach dem Moto „Mund abputzen und weiter machen“. Jedoch muss man den starken Wunsch dieser unseligen Allianz aus Richtern, Staatsanwälten und forensischen Gutachtern verstehen, es soll alles so bleiben wie es ist. Es läuft doch gut!
Jeder Richter in Deutschland weiß, dass forensische Gutachten keinen wissenschaftlichen und medizinischen Wert besitzen. Es ist ihnen auch bekannt, dass verschiedene Gutachter in einem und demselben Fall „schuldfähig“ oder „nicht schuldfähig“ attestieren ohne jede Möglichkeit einer wissenschaftlichen Überprüfung und trotzdem machen Sie weiter wie bisher! Müsste man von den moralisch Anspruchsvollsten Diener des Staates nicht mehr Gerechtigkeitssinn erwarten? Warum also? Der Grund: Forensische Gutachten helfen ungemein beim Abfassen revisionssicherer Urteile, dem so genannten „dichtschreiben“!
Dr. Müller Isberner liefert die Zahlen mit denen in ganz Deutschland die Arbeit der forensischen Psychatrie im besten Licht dargestellt wird. Frei nach Churcill „Traue nur der Statistik die du selbst gefälscht hast“, werden von ihm selbst die Zahlen erstellt mit der der Justiz und Politik die W(R)ichtigkeit des Massregelvollzugs vorgegaukelt wird. Statistische Forschung mit von Müller-Isberner frei nach Schnautze festgelegten Parametern ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer und empirisch absolut nicht belastbar, ist schlicht weg w e r t l o s !
Der Massregelvollzug betreibt Menschenrechtsverletzungen im großen Stil und erhält von der Justiz jede Form der Absolution. Dr. Strate zeigt in seinem Buch auf wie schnell und einfach es ist, jemanden hinter Forensik Mauern verschwinden zu lassen, ohne den Hauch einer Chance auf Entlassung!
Herausragende Beispiele dieser Form von staatlich gewünschtem „Justizmord“ liefert der Vorsitzende Richter der Strafvollstreckungskammer Marburg Dr. Thomas Wolf. Seine Zusammenarbeit mit der Forensischen Psychatrie und deren Protagonisten bringt nicht nur für die betroffenen Patienten großes Leid, sie zeugt auch von einem gängigen Rechtsverständis, dass an die dunkelste Zeit der deutschen Justiz erinnert.
Weshalb laufen die juristischen Auffassungen von Dr. Thomas Wolf und die des bekannten deutschen Strafverteidigers Dr. Gerhard Strate so diametral auseinander? Weshalb prangerte schon vor 10 Jahren Deutschlands berühmtester Strafverteidiger Rolf Bossi die Willkür in der Auslegung des Rechts bezüglich des § 63 an und nichts passierte. Ströbele kennt aus seiner Anwaltstätigkeit das Problem genau, aber auch er änderte nichts an dem tausendfachen Unrecht. Kein Richter und kein Politiker rühren für die Maßregelvollzugs-Häftlinge auch nur einen Finger.
Die Stigmatisierung ist gewollt und dient dazu einzelne Individuen und willkürlich definierte Menschengruppen vom allgemein gültigen Rechtssystem auszuschließen. Die Justiz hat mit der Anerkennung der scheinbaren Wissenschaftlichkeit der forensischen Psychiatrie eine Zwei-Klassen Justiz geschaffen, um dem Wunsch der Gesellschaft nach Abwehr potentieller Gefahren schon im Vorfeld leisten zu können.
„Forensisch-psychiatrische Gutachten sind somit nichts als eine moderne Ausprägung archaischer Stigmatisierungsbedürfnisse und unterscheiden sich nur marginal von den zu früheren Zeiten üblichen Schandmalen, auf deren Verwendung wir heute mit Abscheu herabblicken“! (Strate, Der Fall Mollath)
Dr. Wolf gibt sich bei Anhörungen gerne vordergründig menschenfreundlich. Über seine Anhörungen kommt jedoch k e i n e r raus. (Warum sollte er auch, er ist doch nicht verrückt und geht das Risiko ein einen Menschen auf freien Fuß zu setzen, der dann vielleicht wieder straffällig wird. Dr. Rüdiger Müller-Isberner denk übrigens genauso!) Was Dr. Wolf bei den Anhörungstermin von sich gibt und was er dann tun kann vollkommen gegensätzlich sein. (siehe Psychiatrielager Blog). Jedoch sind dies nur die zwei Seiten ein und der selben Medaille (Psychiatrisch gesprochen eine bipolare oder gar schizophrene Symptomatik).
Die Strafvollstreckungskammer tut alles und zwar wirklich alles um die forensische Psychiatrie so am Leben zu halten wie sie ist. Dass Dr. Wolf auch eine führende Stimme bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Überarbeitung des § 63 ist, lässt nichts gutes erahnen. Er wird für seinen Freund und Co-Autor Dr. Rüdiger Müller-Isberner das Maximale herausholen! Für beide ist der Massregelvollzug so wie er ist eine tolle Sache. Mit dem „vorbildlichen“ hessischen Massregelvollzug ist man bereits bei der Version 2.0 angekommen, nach der das Bundesverfassungsgericht erst noch streben muss. Hier können sich die anderen Bundesländer eine Scheibe von Dr. Jakyll und Mr. Hyde abschneiden.