Forensik und Zwangspsychiatrie in Hessen – Dr. Wolf (im Schafspelz) – Mr. (Open-End) Müller-Isberner

(Dr. Jekyll und Mr. Hyde im hessischen Massregelvollzug)
Man muss vom Komplettversagen der Justiz und forensischer Psychiatrie in Deutschland sprechen.
Die forensische Psychiatrie ist keine Wissenschaft! Wie in einem meiner früheren Blogs festgestellt, gab es zu allen Zeiten Strömungen in der Gesellschaft, die von unserem heutigen Standpunkt aus nichts als Humbuck, damals jedoch, um im Müller-Isberner Jargon zu bleiben „State of the Art“ und „lege artis“ waren. Das Orakel von Delphi, die Inquisition, Gottesurteile. Die Hexe von damals leidet heute lediglich an „paranoider Schizophrenie“ oder „Wahnvorstellungen“ der Vogelfreie an einer „schizo affektiven Störung“.
Strate sagt in seinem Buch „Der Fall Mollath: „… weder Wesen noch Inhalt der forensischen Psychiatrie zeichnen Sie als ein zu den Wissenschaften gehörendes Metier aus! Aufgrund ihres amorphen Wesens fungiert Sie ohne wirksame Abgrenzung irgendwo zwischen Medizin, Justiz und Vollzug, ohne auch nur in einem der drei Bereiche ihre absonderlichen Verheißungen wirklich einlösen zu können. Klebrige Sprachfäden, zweifelhafte Psychopharmaka mir schwersten Nebenwirkungen sowie die optionale Anwendung von körperlichem Zwang lassen sie allenfalls als eine Schmuddelecke der Medizin erscheinen!“
Strate sagt weiter: „Zwar ist auch die Jurispondenz keine echte Wissenschaft, aber sie untersteht immerhin dem Gesetz und hat bestimmte Regel, es zu interpretieren!“
Sollte Dr. Gerhard Strate der einzige Jurist in Deutschland sein, der zu dieser klaren Erkenntnis gelangt ist? Es sieht ganz danach aus. Sämtliche in Deutschland mit dem Strafrecht befassten Staatsanwälte und Richter agieren nach dem Moto „Mund abputzen und weiter machen“. Jedoch muss man den starken Wunsch dieser unseligen Allianz aus Richtern, Staatsanwälten und forensischen Gutachtern verstehen, es soll alles so bleiben wie es ist. Es läuft doch gut!
Jeder Richter in Deutschland weiß, dass forensische Gutachten keinen wissenschaftlichen und medizinischen Wert besitzen. Es ist ihnen auch bekannt, dass verschiedene Gutachter in einem und demselben Fall „schuldfähig“ oder „nicht schuldfähig“ attestieren ohne jede Möglichkeit einer wissenschaftlichen Überprüfung und trotzdem machen Sie weiter wie bisher! Müsste man von den moralisch Anspruchsvollsten Diener des Staates nicht mehr Gerechtigkeitssinn erwarten? Warum also? Der Grund: Forensische Gutachten helfen ungemein beim Abfassen revisionssicherer Urteile, dem so genannten „dichtschreiben“!

Dr. Müller Isberner liefert die Zahlen mit denen in ganz Deutschland die Arbeit der forensischen Psychatrie im besten Licht dargestellt wird. Frei nach Churcill „Traue nur der Statistik die du selbst gefälscht hast“, werden von ihm selbst die Zahlen erstellt mit der der Justiz und Politik die W(R)ichtigkeit des Massregelvollzugs vorgegaukelt wird. Statistische Forschung mit von Müller-Isberner frei nach Schnautze festgelegten Parametern ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer und empirisch absolut nicht belastbar, ist schlicht weg w e r t l o s !
Der Massregelvollzug betreibt Menschenrechtsverletzungen im großen Stil und erhält von der Justiz jede Form der Absolution. Dr. Strate zeigt in seinem Buch auf wie schnell und einfach es ist, jemanden hinter Forensik Mauern verschwinden zu lassen, ohne den Hauch einer Chance auf Entlassung!
Herausragende Beispiele dieser Form von staatlich gewünschtem „Justizmord“ liefert der Vorsitzende Richter der Strafvollstreckungskammer Marburg Dr. Thomas Wolf. Seine Zusammenarbeit mit der Forensischen Psychatrie und deren Protagonisten bringt nicht nur für die betroffenen Patienten großes Leid, sie zeugt auch von einem gängigen Rechtsverständis, dass an die dunkelste Zeit der deutschen Justiz erinnert.
Weshalb laufen die juristischen Auffassungen von Dr. Thomas Wolf und die des bekannten deutschen Strafverteidigers Dr. Gerhard Strate so diametral auseinander? Weshalb prangerte schon vor 10 Jahren Deutschlands berühmtester Strafverteidiger Rolf Bossi die Willkür in der Auslegung des Rechts bezüglich des § 63 an und nichts passierte. Ströbele kennt aus seiner Anwaltstätigkeit das Problem genau, aber auch er änderte nichts an dem tausendfachen Unrecht. Kein Richter und kein Politiker rühren für die Maßregelvollzugs-Häftlinge auch nur einen Finger.
Die Stigmatisierung ist gewollt und dient dazu einzelne Individuen und willkürlich definierte Menschengruppen vom allgemein gültigen Rechtssystem auszuschließen. Die Justiz hat mit der Anerkennung der scheinbaren Wissenschaftlichkeit der forensischen Psychiatrie eine Zwei-Klassen Justiz geschaffen, um dem Wunsch der Gesellschaft nach Abwehr potentieller Gefahren schon im Vorfeld leisten zu können.
„Forensisch-psychiatrische Gutachten sind somit nichts als eine moderne Ausprägung archaischer Stigmatisierungsbedürfnisse und unterscheiden sich nur marginal von den zu früheren Zeiten üblichen Schandmalen, auf deren Verwendung wir heute mit Abscheu herabblicken“! (Strate, Der Fall Mollath)

Dr. Wolf gibt sich bei Anhörungen gerne vordergründig menschenfreundlich. Über seine Anhörungen kommt jedoch k e i n e r raus. (Warum sollte er auch, er ist doch nicht verrückt und geht das Risiko ein einen Menschen auf freien Fuß zu setzen, der dann vielleicht wieder straffällig wird. Dr. Rüdiger Müller-Isberner denk übrigens genauso!) Was Dr. Wolf bei den Anhörungstermin von sich gibt und was er dann tun kann vollkommen gegensätzlich sein. (siehe Psychiatrielager Blog). Jedoch sind dies nur die zwei Seiten ein und der selben Medaille (Psychiatrisch gesprochen eine bipolare oder gar schizophrene Symptomatik).
Die Strafvollstreckungskammer tut alles und zwar wirklich alles um die forensische Psychiatrie so am Leben zu halten wie sie ist. Dass Dr. Wolf auch eine führende Stimme bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Überarbeitung des § 63 ist, lässt nichts gutes erahnen. Er wird für seinen Freund und Co-Autor Dr. Rüdiger Müller-Isberner das Maximale herausholen! Für beide ist der Massregelvollzug so wie er ist eine tolle Sache. Mit dem „vorbildlichen“ hessischen Massregelvollzug ist man bereits bei der Version 2.0 angekommen, nach der das Bundesverfassungsgericht erst noch streben muss. Hier können sich die anderen Bundesländer eine Scheibe von Dr. Jakyll und Mr. Hyde abschneiden.

Psychiater wie Müller-Isberner raus aus dem Gerichtssaal

In der heutigen Justiz lastet eine gewaltige Verantwortung auf den Schultern der Gerichtspsychiater. Sie sollen die Schuldfähigkeit beurteilen; bei vorzeitigen Entlassungen oder der Frage des Verbleibs in der Sicherungsverwahrung sollen sie einschätzen, wie gefährlich ein Täter noch ist.
Der Richter fällt sein Urteilaufgrund der vom Gerichtspsychiater gestellten Diagnose und dessen Gefährlichkeitsprognose.
Doch werden psychologische Gutachter dieser Anforderung überhaupt gerecht? Gibt es eine Möglichkeit die Handlungen eines Menschen vorherzusehen? dass ein Großteil der Prognosen über die Gefährlichkeit von Tätern nicht stimmt. Fakt ist jedoch, dass diese Prognosen die Grundlage dafür sind, menschen in der Forensik zu behalten. dass ein Großteil der Prognosen über die Gefährlichkeit von Tätern nicht stimmt. Diese Prognosen sind aber die Grundlage dafür, Straftäter in der Forensik zu behalten.
Wenn also die Richter und natürlich auch die mit diesem Thema befassten Politiker wissen, das man 15 unschuldige einsperren muß um eine Straftat zu verhindert, dann fragt man sich schon warum es immer noch so gemacht wird.
HUGRESCH schreibt zu diesem Thema:
Theoretisch sollte es möglich sein, mit modernen statistischen Methoden und empirischen Studien das Problem der Kriminalprognose in den Griff zu bekommen – allerdings nur, wenn man, ohne Rücksicht auf den Einzelfall, allein daran interessiert ist, die Rückfallquote von Kriminellen im Durchschnitt zu senken.
Wenn man beispielsweise in einer repräsentativen Stichprobe feststellt, dass 95 Prozent der Straftäter mit dem Merkmalsmuster X nach Haftentlassung rückfällig werden, dann heißt das nicht für Herrn Meyer, der dieses Merkmalsmuster hat, dass er mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit nach Haftentlassung rückfällig wird.
Es heißt nur, dass ich bei einer weiteren Ziehung einer Stichprobe aus derselben Grundgesamtheit wieder für Menschen mit dem Merkmalsmuster X eine 95-prozentige Wahrscheinlichkeit des Rückfalls erwarten kann (Erwartungswert).
Im Licht der empirischen Forschung betrachtet (Hart et al. 2007; Litz et al. 1993), ist die psychiatrische Gefährlichkeitsprognostik kaum treffsicherer als die Glaskugelschau. Und wenn die Glaskugel von einer erfahrenen, lebensklugen Esoterikerin gehandhabt wird, dann ist es durchaus nicht auszuschließen, dass sie u. U. bessere Ergebnisse erzielt als die berühmtesten Kriminalpsychiater.
Die Psychiatrie maßt sich in der Praxis Fähigkeiten an, die ihr, sogar gemessen an den Befunden der eigenen empirischen Forschung, wissenschaftlich betrachtet nicht zu Gebote stehen. Deswegen wird in psychiatrischen Fachzeitschriften seit Jahren die Krise der Psychiatrie beklagt. Der kritische Psychiater Thomas Szasz bezeichnete die Psychiatrie als eine Wissenschaft der Lügen. Braucht unsere Gesellschaft eine solche Wissenschaft, und wenn ja, warum? Weil sonst die gefährlichen Irren frei herumliefen?
Natürlich gibt es gefährliche, brutale, grausame Menschen. Wer würde sich nicht wünschen, dass sie an ihren Taten gehindert werden, wenn es sein muss, auch durch Mauern, Gitter und Stacheldraht. Doch leider gibt es keine Möglichkeit, sie mit der moralisch gebotenen Treffsicherheit zu identifizieren. Die Gefahr, dass man die Falschen ergreift und einkerkert, die Richtigen aber laufen und ggf. sogar Karriere machen lässt, ist viel zu groß. Mit unserem System des Maßregelvollzugs, der Unterbringung, der Sicherungsverwahrung wiegen wir uns in falscher Sicherheit und nehmen dafür unverhältnismäßig hohe moralische, aber auch ökonomische Kosten in Kauf.

Man sollte Menschen an ihren Taten messen. Mutmaßungen über ihre Geistesverfassung sollten vor Gericht keine Rolle spielen, es sei denn, nachweisbare, und ich betone: nachweisbare Störungen des Nervensystems hätten einen Einfluss auf ihren mentalen Zustand und stünden in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zu ihren Taten und ihrem zukünftigen Verhalten.
Fazit: Die Psychiatrie hat vor Gericht nichts zu suchen.

Reform des Paragraphen 63 nur ohne forensische Psychiatrie möglich!

Eine Reform des § 63 ist nur möglich, wenn man gleichzeitig die forensische Psychiatrie, den so genannten Maßregelvollzug abschafft! Wie konnte es die Psychiatrie nur überhaupt schaffen als medizinische Fachrichtung anerkannt zu werden, ohne jemals auch nur einen einzigen Beweis für Ihre Behauptungen, Diagnosen oder gar Prognosen erbracht zu haben.
Dr. Hans Ulrich Gresch, Diplom-Psychologe aus Nürnberg (Hugresch Lexikon der Psychiatriekritik) hat mehr als deutlich und vollkommen frei von der sonst bei uns Psychatriekritikern üblichen Einseitigkeit eindeutig belegt: Die Psychiatrie hat im Gerichtssaal nichts verloren! Dies ist auch meine Meinung.
Schauen Sie sich die Insassen doch an. Hier in Haina sitzen die überwiegende Mehrzahl wegen so schwerer Straftaten wie „versuchte Bedrohung“, Diebstahl, Eigengefährung.
Wen immer Dr. Rüdiger Müller Isberner vor die Flinte bekommt, der wird abgeknallt! Wie ist es möglich, dass ein junger Mann hier seit 6 Jahren einsitzt. Mittlerweile schlimmste Nebenwirkungen der Medikation zeigt und das wegen Nichts.
Der große Dr. Rüdiger Müller-Isberner geborener Müller hat übrigens auch nichts in einem Gerichtssaal verloren! Dass er durch Gutachten Menschen in seine eigene Klinik einweist ist ein Skandal sondergleichen. Er erklärt sich für unabhängig! Wie kann er unabhängig sein?
Der § 63 kann nur reformiert werden, wenn man die Psychiatrie aus dem Gerichtssaal verbannt und die Menschen nach der schwere Ihren Taten bestraft.
Ein junger Mann in einer schwierigen Lebenssituation der einem Richter eine Ohrfeige verpasst gehört dafür natürlich bestraft. Ungeachtet ob er einem BGH Richter oder einem Bauarbeiter eine gescheuert hat. Das der Richter aber parteiisch und wenig souverän eingreift und der junge Mann in der Forensik verschwindet ist nicht nur ungerecht, sondern für seine Anlasstat maßlos überzogen. Für eine leicht Körperverletzung seit 3 Jahren im Gefängnis! Das geht nur weil die Richter, Staatsanwälte und Psychiater gemeinsame Sache machen.
Psychiater raus aus dem Gerichtssaal!

Zwangspsychiatrie tötet! Sterblichkeit durch Neuroleptika

Der Beitrag des Arztes Dr. Volkmar Adelhold in dem er die erhöhte Sterblichkeit durch die leichtfertige Verabreichung von Neuroleptika anprangert, müsste doch eigentlich geeignet sein bei den Vertretern seiner Zunft eine kritischere Herangehensweise beim verordnen von Neuroleptika zu bewirken. Doch weit gefehlt. Obwohl plötzliche Todesfälle durch Neuroleptika bereits seit den 1960er-Jahren bekannt sind, wurden erst in den letzten Jahren mehrere systematische epidemiologische und kontrollierte Verlaufsstudien in hochrangigen Journals publiziert. (http://www.bpe-online.de/verband/rundbrief/2007/3/aderhold.htm)___##0##___ Bis heute haben diese Erkenntnisse keinen Einzug in die Verabreichungs Praxis der Forensischen Psychiatrie gefunden. Legt man einmal Aderholds Erkenntnisse zugrunde, dürfte Dr. Rüdiger Müller-Isberner vermutlich mehr Menschen mit Psychopharmaka umgebracht haben als es die Nazis bis 1945 getan haben.
Der Vorsatz mit dem Müller-Isberner, Euker, Eusterschulte, Hofstätter und Schmidtbauer hier Vorgehen ist, legt man Aderholds Untersuchungen zugrunde, defacto mindestens schwere Körperverletzung wahrscheinlich sogar versuchter Mord.
Doch anstatt einmal neue Wege in der psychiatrischen Behandlung zu gehen, schreien die Ärzte der Vitos Psychiatriefabrik nun schon im Wiesbadener Landtag nach Zwangsmedikation. Machen sich diese Menschen eigentlich niemals Gedanken? Kommen ihnen niemals Zweifel? Nein! Dr. Rüdiger Müller Isberner ist ein glühender Vertreter der Zwangsmedikation. Kein Zweifel trübt seinen wissenden Blick. Er weiß was gut ist. Für sich und für die Patienten. Medikamente, Medikamente und nochmals Medikamente. Er ist also um in seinem Sprachgebrauch zu bleiben nicht therapierbar!
Doch was lernen die Politiker, Richter und Ärzte aus solchen Erkenntnissen. Ebenso wenig! Wie soll ein Politiker auch eine objektive Entscheidung finden, wenn er von 99 % Befürwortern der Zwangsmedikation beraten wird? Armes Deutschland!
Solange Ärzte wie Dr. Rüdiger Müller-Isberner am Ruder der Forensik sitzen und Ärzte wie Dr. Volkmar Aderhold nicht gehört werden, wird sich an der Unmenschlichkeit der psychiatrischen Behandlung in der Forensik nichts ändern.

Keine Strafe ohne Schuld

Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft. Schuldprinzip besagt: „Keine Strafe ohne Schuld“.
Es wird auch eine Verankerung des Grundsatzes „nulla poena sine culpa“ in Art. 103 Absatz 2 des Grundgesetzes vertreten. Art. 103 Absatz 2 des Grundgesetzes lässt Strafbarkeit nur zu, wenn das zu bestrafende Verhalten bereits zum Handlungszeitpunkt mit entsprechender Strafe bedroht war. Dieser Grundsatz lässt sich unterteilen in eine objektive Komponente (Tat muss verboten sein) und eine subjektive (Tat muss persönlich vorwerfbar sein); aus letzterer geht das Schuldprinzip hervor.
Wie ist es dann möglich, dass ca. 10.000 Maßregelvollzugspationeten in Deutschland tagtäglich viel härter bestraft werden als dies in deutschen Gefängnissen möglich wäre? Alle Patienten die in den Forensiken Haina Gießen Riedstadt eingesperrt werden sind u n s c h u l d i g !
Dass Richter, Staatsanwälte und Forensikunternehmer wie der VITOS Konzern trotzdem den Knebel, die Gurte und (chemische) Peitsche einsetzen und dies an unschuldigen und wehrlosen Menschen liegt an einem Automatismus der sich in der deutschen Justiz eingeschlichen hat, und den Richter mit Zähnen und Klauen verteidigen. Die Zahl der Justizirrtümer und Skandale denen der § 63 zugrunde liegt ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Allein in den Vitos Forensiken schätzt man die zu Unrecht oder zu lang eingesperrten auf über 80 %.
Hier wird ganz eindeutig gegen unser Grundgesetz verstoßen und zwar von denen die eigentlich die Hüter desselben sein müssten. Die pseudomäßig Durchgeführten jährlichen Anhörungen dienen nur der Wahrung der Form nicht aber den Patienten. Keiner kommt hier in einer Zeit wieder heraus, die im Verhältnis zu seinem „Vergehen“ stehen würde.

Forensik Haina – Kein Recht auf Gerechtigkeit!

Dr Rüdiger Müller Isberner

Dr. Rüdiger („So lange ich hier bin kommen Sie hier nicht mehr raus“) Müller-Isberner

Medizinische Prinzipien welche im Bereich des heilberuflichen Handelns ethische Orientierung bieten und inzwischen als klassische Prinzipien der Medizinethik gelten finden in der Forensik keine Anwendung! Obwohl jeder Mediziner diese Prinzipien lernt und kennt richten sich die „Ärzte“ der forensischen Psychiatrie nicht danach. Sie ignorieren nicht nur, sonder übertreten sie auch ganz bewusst zum Schaden ihrer Patienten.

Diese Prinzipien stehen zunächst gleichberechtigt nebeneinander:

Respekt vor der Autonomie der Patientin

Keinen Schaden zufügen

Fürsorge und Hilfeleistung

Gleichheit und Gerechtigkeit

Forensische Psychiater und Psychologen müssen über ein ganz bestimmtes“ Gen“ verfügen, welches es ihnen ermöglicht, Patienten zu brechen, zu misshandeln, ihnen keine Fürsorge und Hilfestellung zu gewähren und Ihnen die Gleichheit und Gerechtigkeit, die ihnen nach dem Grundgesetz zusteht zu verweigern.

Dass die forensische „Blackbox“ Dinge ermöglicht zu denen normale Ärzte nicht fähig wären lässt sich ganz leicht am Zustand der dort internierten Patienten sehen. Hilflose, erbarmungswürdige Menschen, mit toten, hilfesuchenden Augen die durch Medikation, psychische Misshandlung und Unterwerfung, permanenten Psychoterror zerstört wurden und für die ein „normales“ Leben nicht mehr möglich ist.

Im historischen Kontext gesehen, wird einem natürlich einiges klar. Die große Gedenktafel in Haina auf der die Psychiater ihre Schuld am Tod von unzähligen ihnen anvertrauten Patienten zur Zeit des Nationalsozialismus eingestehen belegt die Verantwortung zu der die Psychiatrie stehen muss. Warum trotzdem keine ethische Veränderung stattgefunden hat liegt wohl am „Typus“ Mensch der hier tätig ist.

Jeder andere hätte hier schlimmste Skrupel und Mitleid mit den hier einsitzenden. Nicht so die „Ärzte“ der VITOS GmbH und niemand ist bereit für diese Menschen in die Bresche zu springen. Richter fällen die immer gleichen Urteile, die Strafvollstreckungskammer verlängert die Unterbringung mit den immer gleichen Phrasen und die Gutachter schreiben seit Jahrzenten die immer gleichen Worthülsen in ihre Gutachten.

Warum hält dieser Arzt Dr. Müller Isberner hier noch Vorträge?

Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit! Recht und Gerechtigkeit sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge und passen oft nicht zusammen. Man braucht nicht darauf zu hoffen, dass sich die Psychiater oder Richter ändern. Sie sind nicht nur Teil des Problems, sie sind das Problem!