Quelle: Rückfallrisiko – ein Hauptgrund für die lebenslange Haft in der Forensik.
Monat: Dezember 2015
Psychiatrische Gutachten sehr ungenau
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Dies stellte das Max-Planck-Instituts für Psychiatrie fest. Wörtlich stellten die Spezialisten des Instituts fest: „Behandlungen psychischer Störungen folgen bisher meist dem Schema, dass bei gleicher Diagnose und gleichen Symptomen verschiedene Patienten gleich behandelt werden. Ein internationales Forscherteam, unter Leitung von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie, legt mit einer neuen Studie den Schluss nahe, dass dieses Konzept überdacht werden muss.“
Wenn das nun eines der renommiertesten Institute Deutschland dies so feststellt darf man sich doch fragen, weshalb Deutschlandweit alle forensischen Patienten über einen Kamm geschert werden und mit nahezu der gleichen Diagnose per Gutachten in die Forensik eingewiesen werden.
Auch stellen die Forscher einen deutlichen Unterschied bei der Behandlung der Patienten bezüglich Ihrer Genetik fest.
Wie kann das sein? Nahezu alle Patienten werden mir der gleichen Diagnose in die Forensische Psychiatrie eingewiesen. Schizophrenie Nahezu alle bekommen die gleichen Medikamente – Neuroleptika.
Und bei keinem einzigen wird auf die Individuelle Veranlagung eingegangen.Wenn sich jemand ein Bein bricht, lässt sich das anhand eines simplen Röntgenbildes beweisen. Es gibt aber weltweit keinen Psychiater der seine psychiatrische Diagnose beweisen könnte. Der Begriff „Kaffeesatzleserei“ trifft es meines Erachtens am besten.
Grundsätzlich gilt, psychische Andersartigkeit oder gar Geisteskrankheit sind nicht beweisbar. Schon gar nicht mit den von den Psychiatern selbst geschaffenen ICD Parametern. Hier sollte nur eine Möglichkeit geschaffen werden um die Bevölkerung an der Nase herumzuführen.
Eines ist sicher würden einem forensischen Psychiater wie Herrn Dr. Müller Isberner von der Forensischen Psychiatrie in Haina 10 Probanten vorgeführt und er müsste den einzigen mit einer Schizophrenie herausfinden, er wüsste sich ganz sicher zu helfen. Er würden alle 10 mit der gleichen Diagnose auf unbegrenzte Zeit in der Forensik verschwinden lassen. -
Heilung ist kein Therapieziel in der Forensik
@ 2014-01-05 – 17:52:06
Wenn Heilung in der Forensischen Psychiatrie kein primäres Therapieziel ist, wieso wird diese dann nicht einfach als Gefängnis geführt? Wozu braucht man einen Arzt, wenn Heilung weder gewollt noch angestrebt wird.
Die angeblich „psychisch kranken“ Straftäter/innen werden so lange vorgeblich „therapiert“ und verwahrt, bis sie von den psychiatrischen Gutachter/innen als nicht mehr „gefährlich“ eingestuft werden. Dies dient angeblich nicht der Bestrafung, da die Verurteilten Insassen ja angeblich gar nicht schuldfähig sind.
Nach § 63 verurteilte Menschen sitzen also schuldlos in einem Gefängnis in dem man Ihnen einen auf mehreren Säulen aufgebauten Therapieplan aufzwingt.
1. Psychopharmaka
Die Gaben von Psychopharmaka gehören in der Forensischen Psychiatrie zum Alltag, da nahezu alle Insassen hier die gleicht Diagnose für Ihre Schuldunfähigkeit bekommen haben! (paranoide Schizophrenie) bekommen auch alle nahezu die gleichen Medikamente.
2. Psychotherapie
Hier können die Insassen über die Probleme sprechen, die Sie ohne die Gaben der Psychopharmaka wahrscheinlich nie gehabt hätten.
3. Die Arbeitstherapie
Hier kann man dann für 1 € die Stunde beweisen, daß man noch Lebenskompatibel ist. In Wirklichkeit wird die Arbeitsleistung hier unglaublich ausgenutzt.Nichts aber auch gar nichts hat auch nur den geringsten Nutzen im Bezug auf eventuell vorhandene Probleme. Im Gegenteil die Ärzte benutzen hier erlangte Informationen gnadenlos gegen die Insassen. Wenn z. B. ein Insasse in der Gesprächstherapie sich offenbart und glaubt hier würde Ihm geholfen, kann es ihm bei seiner nächsten Anhörung passieren, daß ihm dieses offenbarte Problem als so große psychische Störung ausgelegt wird, daß eine Entlassung in die Freiheit unmöglich ist.
Es wäre also westenlich ehrlicher würde man ganz einfach ein paar Aufseher hier Dienst tun lassen, dann entstände wenigstens nicht der Eindruck die Insassen würden sich in einem Krankenhaus, in der Hand von Ärzten befinden.
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Zwangsmeditamentierung in der Forensik
@ 2014-01-01 – 17:24:06
Seit April 2011 dürfen lt. einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Gefangene in der Forensik nicht mehr zwangsmedikamentiert werden. Der Ärztliche Direktor der Forensik in Haina Dr. Rüdiger Müller Isberner würde gerne wieder zwangsmedikamentieren und sagt in einem Interview mit der Waldeckischen Landeszeitung:
Das Urteil hat dazu geführt, dass psychisch kranke Straftäter in den forensischen Kliniken ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht mehr zwangsbehandelt werden dürfen. Auch aggressive Patienten, die Mitarbeiter oder Mitpatienten anzugreifen drohen, dürfen gegen ihren Willen keine Medikamente erhalten.
Ein weiteres Problem beschäftigt die Mitarbeiter in den Forensiken in Haina, Gießen, Riedstadt und Eltville. Bisher galt: Wer nicht therapiert war, musste in Behandlung bleiben; auch dann, wenn die Zeit in der Forensik das übliche Strafmaß bei voller Schuldfähigkeit weit überschritt. Das ist nun anders: Die forensischen Kliniken müssen in einigen Fällen Patienten aus „Gründen der Verhältnismäßigkeit“ entlassen – und zwar unabhängig davon, wie die Kriminalprognose aussieht.Im Klartext heißt dies wohl. Dr. Rüdiger Müller-Isberner möchte selbst entscheiden wann ein Patient entlassen werden kann und wann nicht. Daß nur ein ganz geringer Prozentsatz der in der Forensik eingesprerrten wirklich „gefährlich“ ist verschweigt Herr Dr. Rüdiger Müller-Isberner.
Hätte er es nämlich wirlich in der Mehrzahl mit gewaltbereiten Insassen zu tun, könnte die Forensische Psychiatrie gar nicht so betrieben werden wie er es hier tut.
Auch das Thema Zwangsmedikation hat er doch entgegen den im Zeitungsinterview geäußerten Bedenken längst gelöst. Wer keine Medikamente nimmt, wird nicht gestuft. D. h. er kann in dem Praktizierten Stufensystem nicht nach oben klettern und bleibt auf eine Stufe die im keine Lockerungen bringt.
Wer also jemals wieder hier herauskommen will ist alsio gezwungen Medikamente zu vnehmen. Scheinbar will Herr Dr. Rüdiger Müller-Isberner die Öffentlichkeit für dumm verkaufen und verschweigt wie die Realität in den Forensischen Psychiatrien der VITOS Kliniken aussieht. Zwangsmedikation ist die Regel! und nicht die Ausnahme!
System Forensik – es gibt kaum ein entkommen!
Das System auf dem die Forensischen Psychiatrie und der Maßregelvollzug in Deutschland gründen, ist wahrscheinlich eines der perfidesten und menschenverachtensden überhaupt. Hier werden Menschen verwahrt bzw. weggesperrt die man komplett Ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt hat.
Ein verwirrendes System von Lockerungsstufen, deren willkürliche Rückname als Strafe für unbotmäßiges Benehmen aus gesprochen werden, obwohl sie notwendige Therapieschritte sind. (Lockerungen werden wie Belohnungen angesehen).
Dies alles wird Menschen angetan, die schuldunfähig sind und sich in nahezu allen Fällen nicht angemessen zur Wehr setzen können.
Dies wird Ihnen per Urteil angetan und zwar im Namen des Volkes, das hier aber absolut nichts mitzusprechen hat.
Deutsche Richter müssen wahrscheinlich mit die größten Feiglinge auf diesem Planeten sein, sonst hätte sich dieses auf der Welt einmalige Unrechtssystem nicht etablieren lassen. Die ganze Welt, aber besonders der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt Deutschland an der Pranger für dieses System und besonders für den § 63.
Diejenigen die eigentlich genau hinschauen sollten und die es aufgrund Ihrer Position in unserem Staat, ihrer Bildung und des ethischen Anspruchs ihres Berufes tun müssten schauen nahezu ausnahmslos weg.
Die Richter schauen weg in Richtung Ihrer Gutachter unter deren Rock sie sich verkriechen, und um ja kein Risiko eingehen zu müssen. Sollte man hochbezahlten Hütern unserer Gesetze nicht mehr Verantwortungsgefühl verlangen? Man sollte nicht nur man müßte Sie sogar dazu verpflichten!
Deutschland deine Richter, sie sind der Hauptgrund warum dieses System in einem Staat wie unserem überhaupt durchführbar ist.
Forensik Gutachter – und alle schauen zu (weg)!
Der BGH hat 2005 die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Unterbringung ausformuliert, hier kurz und bündig zusammengefasst: u. a. müssen folgende Voraussetzungen für die Unterbringung gegeben sein:
Vorliegen einer rechtswidrig begangenen Tat
Vorliegen von Schuldunfähigkeit oder von verminderter Schuldfähigkeit
Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit
Es müssen vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sein, d. h. es muss die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass es wieder zu solchen Taten kommt, dabei reicht bloße Wiederholungsgefahr nicht aus (Lackner § 63 Rn.)
In der Praxis sieht das dann am Beispiel der Forensischen Psychiatrie in Hessen so aus. Das Gericht beauftragt den Leiter der Forensischen Psychiatrie Haina Dr. Rüdiger Müller Isberner mit der Begutachtung. Dieser stellt in einem Gutachten die Gefährlichkeit und Schuldunfähigkeit fest und empfiehlt ihn in die Forensische Psychiatrie einzuweisen. Die Diagnose lautet dann immer: „Schizophrenie, die seit Jahren einen schleichenden Verlauf genommen hat. Die Unterbringung in der Forensik ist Alternativlos!
Die fehlende Neutralität und Unbefangenheit des Gutachters stört die deutschen Richter überhaupt nicht. Im Fall Mollath etwa war Dr. Klaus Leipziger, in Personalunion sowohl der Unterbringungsgutachter, als auch für die alljährliche Stellungnahmen zuständig und zugleich der Chef-Verwahrer.
In Haina läuft dies genauso geschmiert. Die Richter folgen ausnahmslos dem Gutachter. Dies ist genauso, als würde man „dem Hund den Wurstvorrat zur Bewachung übergeben“ oder „dem Fuchs die Gänse“.
Weshalb sind Deutsche Richter also so wenig kritisch dem Gutachter gegenüber? Weil sich kein Richter in Deutschland auch nur im entferntesten hinterher sagen lassen will er hätte entgegen dem Gutachten gehandelt. So gibt man dem Gutachter also das Schwert in die Hand und die Forensischen Gutachter wissen damit umzugehen.
Die Forensik ist ein Multimillionen Markt und dieser wird in Hessen vom Landeswohlfahrtsverband abgeschöpft!