Die Menschen, die im Massregelvollzug untergebracht werden sind alle Schuld unfähig. D. h. sie können aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen.
Video Teil 1.
Laut Landeswohlfahrtsverband (in Hessen Träger des Massregelvollzugs) ist …der Maßregelvollzug nicht Strafvollzug und ist nicht Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug leistet die fachgerechte Behandlung und sichere Unterbringung von Straftätern. Diese Täter werden von Gerichten als nicht oder vermindert schuldfähig in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen – im Unterschied zu schuldfähigen, für ihre Tat voll verantwortlichen Rechtsbrechern, die in Justizvollzugsanstalten kommen…
Obwohl es im Massregelvollzug nur einen minimalen Prozentsatz von Menschen mit schwerkriminellen Anlasstaten gibt, kommt Ihre gerichtliche Einweisung einer schleichenden Hinrichtung. Die von den Protagonisten der Forensik immer wieder genannten Aufträge der „Besserung und Sicherung“ werden derart hingebungsvoll ausgeführt, dass sie einer langsamen Exekution gleichkommen.
Niemand der hier 5 Jahre und mehr „behandelt“ wurde verlässt die Einrichtung als gesunder oder gar geheilter Mensch! O-Ton Dr. Rüdiger Müller-Isberner: „ Heilung ist kein Therapieziel in der Forensik“! Die forensische Psychiatrie richtet eindeutig mehr Schaden als Nutzen an. Die Forensiken sind eine Art Psychopharmaka Gemischtwarenladen in dem es außer Pillen keine anderen Therapien gibt! Profitcenter Psychiatrie – Big Pharma hat sie alle in der Tasche. Der Nutzen der inflationär eingesetzten Pillen wird jedoch immer nur von den handelnden Psychiatern selber bestätigt. Das ist ungefähr genauso als würde man Marlboro die Gefährlichkeit des Rauchens beurteilen lassen.
Die Lizenz zum Geldverdienen wurde den Forensikern schon vor langer Zeit von den Richtern blanko ausgestellt. Die hohen Staatsdiener in den schwarzen Roben kümmert es wenig, dass kaum einer die Forensik in einer halbwegs akzeptablen Zeit verlässt und überhaupt nicht welch einem desaströsen Zustand! Die Rechtsprechung bezüglich schuldunfähiger Straftäter hat sich verselbstständigt. Reflexartig werden auch schon bei vergleichsweise leichten Straftaten die Unterbringung nach § 63 angeordnet. Entlastende oder gar schuldmindernde Umstände werden von den Richtern nicht berücksichtigt. Erst kürzlich lehnte der Vorsitzende Richter der Stafvollstreckungskammer Wolf einen Gutachter mit den Worten ab: „… der ist mir zu Verteidiger freundlich“!
Vermutlich haben die Ärzte aus Haina dem hohen Richter das Hirn schon derart verbogen, dass er bei solchen Aussagen keinerlei Zurückhaltung oder gar Objektivität zeigt und ganz offen die Haltung seiner Strafvollstreckungskammer zu Patienten im Massregelvollzug äußert.
Niemand will etwas am Status Quo im hessischen Massregelvollzug ändern. Nicht die Richter, auch nicht die Politiker und am wenigsten die privaten Forensiken. Big Pharma hat sie alle längst im Sack. Wie sagte Horst Seehofer dereinst als Gesundheitsminister: „Ich hatte gegen die Pharmaindustrie keine Chance“!