Dass im Massregelvollzug niemand genau hinschauen kann ist eine von Gerichten gewollte Tatsache. Dr. Gerhard Strate der bekannteste Deutsche Strafverteidiger bezeichnet die forensische Psychiatrie als die Schmuddelecke der Medizin. Dass Dr. Strate weiß wovon er spricht wird wohl niemand bezweifeln. Er gilt nicht nur als herausragender Strafverteidiger sonder seine juristischen Einschätzungen gelten auch etwas im Bereich der Richterschaft. Nur nicht im Massregelvollzug! Wie kann es sein, dass alle Verantwortlichen Richter immer wieder beteuern, dass mit dem Massregelvollzug alles in Ordnung sei, wenn doch herausragende Mediziner und der bekannteste Strafverteidiger Deutschland das genaue Gegenteil behaupten.
Dass die leitenden Personen jedoch auch bei offensichtlich strafbaren Handlungen nicht nur vollen Rechtsschutz sondern auch absolute Rückendeckung der Klinik, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und der Polizei genießen ist eine für die hier Untergebrachten schwer hinnehmbare Tatsache, die sie mit der Einweisung nach Haina als erstes beigebracht bekommen. Hier bist Du niemand, hier hast du keine Rechte, wenn wir wollen bleibst Du bis zum Sankt Nimmerleinstag, hier kümmert sich niemand um dich, hier bist du ein Stück Dreck mit dem wir umspringen können wie es uns beliebt!
Besuchskommisionen, voll mit Profiteuren der Klinik. Bestehend aus Ehemaligen und wohlgesinnten Kopfnickern die hier ab und zu mal auf Kaffefahrt herkommen und alles ab nicken was die Psycho GmbH der Vitos für richtig hält. Keine kritische Stimme, keine ehemaligen Insassen die jede Menge Essig in den hier so üppig ausgeschenkten Wein kippen könnten. Wen juckts. Die Leute hier haben keine Lobby, keine Anwälte die für Sie etwas tun würden und außer einer Handvoll psychiatriekritischen Menschen die zahlenmäßig hoffnungslos unterlegen jedoch unverdrossen für die Rechte der Insassen eintreten N I E M A N D !
Herr Dr. Müller Isberner warum nicht Herr Bergstedt in die Besuchskommision? Mit ihm würden Sie eine vollkommen neue Qualität in die Kommission bringen. Gleichzeitig bekämen Sie von ihm kostenlosen Anschauungsunterricht für Ihre unbedingt verbesserungswürdige Rhetorik.
Haina 15.11.2013 ca. 12.45
Der Patient S. fühlte sich nicht wohl. Er befindet sich seit 31/2 Jahren wegen einem Bagatelldelikt (Diebstahl geringwertiger Sachen im Maßregelvollzug gemäß § 63 StgB auf der Station 2.3 in Haina.
Ihm ist schwindlig und übel. Er kann sich nicht mehr auf den Beinen halten und will den Hofgang abbrechen. Daraufhin bekommt er vom Pfleger die Ansage, wenn er weiter nerven würde ginge es ab in den Bunker!
Einige Mitinsassen machten das Pflegepersonal auf den schwankenden ja rückwärts torkelnden Mann aufmerksam. Die Pfleger untersagten dem schwer angeschlagenen Mann den Hofgang abzubrechen!
15.57 Uhr Im gegenüberliegenden Treppenhaus (vom Hof aufs frei zugänglich, nachträglich an Altbau an gepflastert) gibt es einen dumpfen Knall, wenige Sekunden später signalisieren die PNR (Personen-Notruf-Geräte) der Pfleger Alarm.
Plötzlich eilen ca. 20 Pfleger über den Hof. Ein Notfallkoffer wird angefordert. Dann ein Notarzt gerufen.
Fragen bezgl. Stufe und Lockerungen verzögerten den Abtransport. Über eine Stunde liegt S. im Treppenhaus der Station.
Nach 1,5 Std. gefüllt mit Diskussionen über Formalien wird S. vom Krankenwagen zum Sportplatz im Ort gefahren und dort in einen Rettungshubschrauber umgeladen zu werden, der ihn nach Siegen fliegen wird.
Er wird Feitag, Samstag und Sonntag in ein künstliches Koma versetzt.
Der Schuldige für den Vorfall ist schnell gefunden. Es ist wie nicht anders zu erwarten der Patient S.
Die Pfleger haben ihm einen Suizidversuch angedichtet und n i e m a n d hat Fragen gestellt. Nicht die Notärzte, nicht die Polizei, nicht die Angehörigen, auch nicht sein Verteidiger und schon gar nicht die Verantwortlichen der VITOS GmbH.
Die auf der Station untergebrachten Patienten hielt man vermutlich für derart unzurechnungsfähig, dass sie keiner befragte.
Die durch den Vorfall traumatisierten Mitpatienten der Station waren über die Abwicklung des Vorfalls derart erbost, das Sie ein Protokoll mit exakten Zeit und Ortsangaben anfertigen, das mir vorliegt. Um noch einsitzende zu schützen darf ich es im Moment nicht veröffentlichen.
Hier wird ganz eindeutig eine strafbare Handlung des Pflegepersonals und des ärztlichen Direktors Dr. Rüdiger Müller Isberner, der die Handlungsanweisungen für die Pfleger zu verantworten hat, vertuscht und durch die Polizei und Staatsanwaltschaft gedeckt.
Die Sache ist ganz klar: Eine offensichtlich hilfsbedürftige Person wurde im Zustand der absoluten Hilflosigkeit sich selbst überlassen und den Mitpatienten wurde es bei Strafandrohung untersagt sich um den Mann zu kümmen.
Wie immer trifft Dr. Rüdiger Müller-Isberner und die anderen Verantwortlichen der VITOS GmbH keine Schuld. Nachweisen könnte man ihnen die nur, wenn man die anderen Insassen befragt hätte. Aber wer kommt schon auf die Idee ein paar Irre nach dem wahren Sachverhalt zu befragen?