Durchsuchung in der Vitos Klink Haina

Das hätte sich Dr. Rüdiger Müller Isberner so nicht träumen lassen. Bei der Vitosklinik für Psychiatrie und Psychotherapie im nordhessischen Haina sprach am Freitag die Polizei vor. Die Beamten begehrten die Herausgabe einer Krankenakte. Sie verwiesen auf einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Echo online http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/gericht-schickt-polizei-in-klinik_17640605.htm

An so etwas kann sich keiner der Insassen hier erinnern. Das die Staatsanwaltschaft mit Polizeikräften die Krankenakte eines Insassen aus der Klinik holt ist ein unglaublicher Vorgang. Ein Akt von Majestätsbeleidigung. Der Darmstädter Richter hat Dr. Müller Isberner die Beine weggehauen. So etwas wäre ihm mit den Gerichten in Marburg und Gießen nie passiert.

Eine schallende Ohrfeige auch für die so vertrauensvoll mit Müller Isberner zusammenarbeitende Strafvollstreckungskammer Marburg. Vielleicht wird man hier jetzt hellhörig. Zeit wäre es. Richter die mit einer Maßregelklinik vertrauensvoll zusammenarbeiten ist das letzte was wir in einem Rechtsstaat wollen. Misstrauen und Kontrolle wäre eine Basis für Zusammenarbeit mit der Vitos.

Frau Eusterschulte die designierte Nachfolgerin wurde vom Darmstädter Richter aufs schwerste beschädigt. Hoffentlich erholt Sie sich von dieser krassen Ohrfeige nicht mehr und tritt den neuen Job erst gar nicht an.

Aus dieser Entscheidung sprach bereits ein gehöriges Maß an Misstrauen gegenüber der Psychiatrie in Haina. Denn deren stellvertretende Ärztliche Direktorin Beate Eusterschulte hatte im Prozess schon ein Gutachten vorgelegt. Darin hatte sie dem Gericht nahegelegt, die Angeklagte weiterhin in der forensischen Psychiatrie zu lassen: Sie stelle wegen paranoider Schizophrenie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Menschen eine Gefahr dar. Taten wie die Brandstiftung könnten sich wiederholen.

Scharfe Kritik an dem Gutachten und an der Klinik in Haina übte der Verteidiger der 35-Jährigen, David Schneider-Addae-Mensah. Die dortige Psychiatrie sei „daran interessiert, ihre Betten zu füllen“, sagte der Rechtsanwalt, der bereits mehrere Verfahren gegen die Vitosklinik geführt hat. Seine Mandantin fühle sich in Haina extrem unwohl und wolle die Klinik so schnell wie möglich verlassen. Einer Behandlung im Elisabethenstift in Darmstadt stehe sie dagegen offen gegenüber.

… müssen sich die Psychiater fragen lassen, ob sie ihrer ärztlichen Verantwortung gerecht werden, im Interesse der kranken Menschen zu handeln. Die Sturheit mit der Krankenakte hat der Patientin die Belastung mehrerer unnötiger Fahrten quer durch Hessen eingebracht. Das Gericht müht sich erkennbar um eine Lösung, die für die 35-Jährige noch einmal Hoffnung bringt. Die Beschlagnahme wird es hoffentlich ermöglichen, den Prozess endlich zum Abschluss zu bringen. http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/gericht-schickt-polizei-in-klinik_17640605.htm

Die Krankenakte wird auf Biegen und Brechen verteidigt. Niemand aus dem Maßregelvollzug erhält freiwillig Einblick. Verdunkelung ist wohl der korrekte Straftatbestand mit dem man dieses Verhalten der Vitosklink beschreiben muss.

Ein kleiner Silberstreif am Horizont. Vielleicht ein Anfang. Aber auf jeden Fall etwas Hoffnung für die Forensik Insassen! Wenn es so weitergeht würde mich nicht wundern wenn bei Dr. Rüdiger Müller Isberner bald mal die Staatsanwaltschaft klingelt. Grund genug gäbe es!

Dr. Müller-Isberner teuflischer Forensik-Irrenarzt?

Ich habe mich immer wieder gefragt, warum Menschen mit derart geringen Anlasstaten so lange im Maßregelvollzug eingesperrt werden? Die Antwort auf diese Frage habe ich erst nach vielen, vielen Jahren und Bekanntschaft mit dem System bekommen. Die Patienten im Maßregelvollzug dienen einem System. Eine Maßregelvollzugsklinik ohne Patienten ist genauso sinnlos wie ein Kinderheim ohne Kinder oder ein Gefängnis ohne Häftlinge. Hat unser Staat erst einmal die Infrastruktur geschaffen, so sorgen die Staatsdiener und Ihre Helfer für den wirtschaftlichen Betrieb.

Dr. Rüdiger Müller Isberner, Dr. Thomas Wolf, alle Richter und Staatsanwälte wissen natürlich ganz genau welches Unrecht sie hier den Menschen antun. Jedoch wäre eine forensische Klinik ohne Patienten für den Staat noch viel schlimmer. Das Aufsichtsführende Ministerium trägt ebenfalls sein Scherflein bei und steht zu 100 % hinter Müller Isberner und Konsorten.

Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen. Die bei dem Irrtum verharren, das sind die Narren. (Friedrich Rückert deutscher Schriftsteller 1788 – 1866)

Wenn psychiatrischer Gutachter, Richter und Staatsanwalt wider besseren Wissens das Recht derart phantasievoll interpretieren Muss man von einem Komplott sprechen. Einem Komplott von Justiz und Politik gegen genau die Menschen die sie eigentlich schützen müssten.

Überall in Deutschland werden neue psychiatrische Kliniken gebaut, Kliniken die eigentlich keiner braucht! Gebraucht würden Menschen mit Herzensbildung, Wärme und Bereitschaft eingefahrene Justizwege als Irrwege zu brandmarken und zu diese zu bekämpfen!

„Psychiatrie findet am Krankenbett statt, nicht am Schreibtisch“, mit dieser Aussage beschrieb Professor Rechlin seine Rolle und die seiner Kollegen sowie der Pflegekräfte. Doch bis zu dieser Erkenntnis sind im Abendland nicht nur Jahrtausende vergangen. Auch in den Jahrzehnten Psychiatrie in Heppenheim wurde oft übersehen, dass psychisch kranke Menschen geheilt und nicht weggesperrt werden wollen. Echo Online http://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/heppenheim/vom-wahnsinn-der-wissenschaft_16803611.htm

Irren ist menschlich, aber aus Leidenschaft im Irrtum zu verharren ist teuflisch.

Vitos Forensik Haina ist eindeutig   t e u f l i s c h !

Leichen pflastern seinen Weg

Wer den Glauben an den funktionierenden deutschen Rechtsstaat noch nicht verloren hat, muss sich angesichts der Erklärungen der Behörden zum Fall des Berliner Weihnachtsmarkt Attentäters Anis Amri nun doch ernsthaft Gedanken machen, wie weit es mit unserer Rechtsstaatlichkeit eigentlich her ist.

Justizminister Maas spricht nun das erste Mal von Fehlern die in diesem Fall gemacht wurden. Jedoch war es nicht möglich Anis Amri in Haft zu nehmen. Unsere Gesetze hätten es nicht zugelassen Amri einzusperren.

Der Bundes Justizminister hat als erklärt, die Deutschen Gesetze lassen ein einsperren von „möglichen“ Straftätern auf Verdacht nicht zu! So einleuchtend diese Auslegung unserer Gesetze auch sein mag in einem anderen Bereich des deutschen Rechts ist ein „vorsorgliches Einsperren“ gängige Praxis – im Maßregelvollzug.

Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ verwendete Anis Amri mindestens acht Alias-Namen inklusive verändertem Geburtsdatum und Geburtsort.

 

Warum sind De Maizière, Maas und die juristische Elite der Bundesanwaltschaft nicht auf die Idee gekommen einfach einen Bereich des Deutschen Strafrechts anzuwenden, der sich komplett dem Zugriff rechtsstaatlicher Mittel entzieht. Den § 63.

Was bei ca. 11.000 nach § 63 eingesperrten zu ca. 90 % der Fall ist, nämlich die vorsorgliche Ingewahrsamnahme wegen einer erheblichen Gefährlichkeit, hätte bei Anis Amri doch ohne Probleme auch funktioniert.

Ein Kröber, Isberner, Leipziger hätte kurz eine Gefährdung konstruiert, eine psychische Störung diagnostiziert, und ihn aufgrund einer erheblichen Gefahr für die Bevölkerung in einer forensischen Psychiatrie eingesperrt.

Hier wäre Herr Amri wahrscheinlich einer der ganz wenigen wirklich Gefährlichen gewesen.

 

Wieso macht die deutsche Justiz hier so unglaubliche Unterschiede. Alle Beschwerden, Eingaben, Revisionen durch alle Instanzen bis zu Bundesverfassungsgericht werden verworfen. Die Menschen im Maßregelvollzug haben keine Möglichkeiten juristisch gegen ihre Situation vorzugehen. Der Staat nimmt ihnen die Freiheit durch juristische Spitzfindigkeiten ohne auf das Grundgesetz Rücksicht zu nehmen. Kein Vorsitzender Richter, kein Staatsanwalt hat hier Skrupel. Dem Volk gaukelt man vor, man hätte es hier mit extrem Gefährlichen Menschen zu tun.

Die Wahrheit ist, keiner der im Maßregelvollzug Untergebrachten dürfte hier eingesperrt sein, sollte unser Grundgesetz wirklich gelten. Für die Forensikpatienten ist es nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde.

Niemand kann Gefährliche von Ungefährlichen unterscheiden. Kein Richter, kein Psychiater und schon gar nicht Dr. Müller-Isberner. Nur wenn man einem forensisch psychiatrischen Gutachter die Wahl lässt zwischen gefährlich und ungefährlich, dann sind alle gefährlich, denn nur so können sie dem forensisch, juristischen System zugeführt werden und man kann mit ihnen Geld verdienen.

Wenn die Psychiater und Justizbehörden also einen Gefährlichen nicht von einem Ungefährlichen unterscheiden können, wieso sperren wir dann 11.000 Menschen vorsorglich im Maßregelvollzug ein?

Die Quote der dort zu Tode kommenden ist streng geheim.

Kein Land braucht eine forensische Psychiatrie. Wer gegen Gesetze verstößt wird eingesperrt. Wenn er seine Strafe verbüßt hat kommt er wieder raus.